Das ideale Vorsorgegespräch führen Sie, wenn noch genügend Zeit bleibt, wenn kein Trauerschmerz Sie lähmt. So können Sie in Ruhe und ohne Druck vieles regeln, was im Falle des Todes geregelt sein muss.
Wie ausführlich ein solches Gespräch wird, ergibt sich, wenn wir zusammen sitzen, entweder in unseren Räumen oder in der vertrauten Umgebung bei Ihnen zu Hause. Sie allein entscheiden, ob dieses Gespräch ganz unverbindlich bleibt, eine erste Beschäftigung mit Tod und Sterben. Vielleicht aber möchten Sie ganz konkret und zielgerichtet vorgehen. Dann kann es die gemeinsame Formulierung eines Bestattungs-Vorsorge-Vertrages oder den Abschluß einer speziellen Vorsorgeversicherung zum Ziel haben. In jedem Fall ist uns Transparenz wichtig. Wir bieten an, offen über Ihre Wünsche und Bedürfnisse sprechen. Scheuen Sie sich nicht, uns jederzeit auch auf entstehende Kosten anzusprechen. Daran ist nichts pietätloses: Vertrauen braucht vollständige Transparenz – ohne Wenn und Aber. A propos: Vorsorgegespräche sind immer kostenlos.
Neben der Bestattungsvorsorge sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung wichtige Themen persönlicher Vorsorge, bei denen wir Ihnen gern beratend zur Seite stehen:
Patientenverfügung: Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung, mit der der Patient in einwilligungsfähigem Zustand seine Wünsche zum Ausdruck bringt, wie er im Falle einer schweren Krankheit, nach einem Unfall oder in seiner akuten Sterbephase behandelt werden möchte. Damit gewährleistet er, dass sein Wille auch dann berücksichtigt wird, wenn er sich selbst nicht mehr mitteilen kann.
Vorsorgevollmacht: Für den Fall, dass er selbst nicht mehr für sich entscheiden kann, überträgt der Patient einer Person seines Vertrauens eine Vorsorgevollmacht. Diese kann sich nur auf Gesundheitsfragen beziehen, aber auch finanzielle und organisatorische Entscheidungen (z. B. Wohnungsauflösung) beinhalten.
Betreuungsverfügung: Aufgrund einer Behinderung oder Krankheit kann einer Person, so weit erforderlich, ein (gesetzlicher) Betreuer bestellt werden. Der Patient kann in einer Betreuungsverfügung im Vorhinein Personen seines Vertrauens als Betreuer vorschlagen.